Durch Bereitstellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit betreuen wir Unternehmen auf der Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes § 6 ( ASiG - Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ).
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Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
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Beobachtung und Prüfung der Betriebsverhältnisse,
Gefährdungsanalyse und -beurteilung - Erstellung eines Arbeitsschutzssystems,
Entwicklung von Lösungen, Planungs- und Durchführungsleistungen
Praxisnahe und verständliche Beratung im Hinblick auf die speziellen Anforderungen Ihrer Einrichtungen: z.B. Verringerung der Belastung beim Heben und Tragen, Lärm; Infektionsschutz, Weiterentwicklung und Aktualisierung von Flucht- und Wegeplänen, Havarieplänen, Hygieneplänen, ..
Überwachung von Prüffristen für Anlagen, Geräte und Einrichtungen, die der regelmäßigen Überprüfung bedürfen. Dazu zählen ortsveränderliche und ortsfeste Elektroanlagen, Feuerlöscher, Spielplatzgeräte, Lastenaufzüge u.a.m.
