"Es gibt Leute, die halten den Unternehmer
für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse.
Andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken könne. Nur wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.“
Winston Churchill
Wer die Leistungen des Serviceverbundes UCR – Verbund von Dienstleistern für soziale Einrichtungen und Betriebe e.V. (SV UCR e.V.) nutzen möchte, muss Dienstleistungen für soziale Einrichtungen und Betriebe erbringen und, die in der Satzung und durch Vorstandsbeschlüsse und Beschlüsse der Mitgliederversammlung getroffenen Regelungen, anerkennen und umsetzen.
Die Mitgliedschaft wird auf Grundlage einer Zuarbeit des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung beschlossen (bzw. abgelehnt). Der Aufnahmeantrag ist schriftlich, per Fax oder auf dem Postweg (Faxnummer bzw. Postanschrift siehe Kontakt) zu stellen.
Der SV UCR e.V. wird seine Mitglieder vor Aufnahme prüfen und sie dann beratend und anleitend begleiten. Sollte eine Mitgliedsorganisation in Schwierigkeiten geraten, dann sieht der Dachverband seine Aufgabe darin, diesem Unternehmen zur Seite zu stehen.

