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Layout: PRI Service GmbH, Mitglied des: UCR Serviceverbundes e.V.
Stand 13.10.2011

6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitern.
  Der Serviceverbund UCR – Verbund von Dienstleistern für soziale Einrichtungen und Betriebe e. V. hat keine angestellten Mitarbeiter. Der Vorstand des Vereins erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 €/Monat (Vorsitzender) bzw. 200 €/Monat (Stellvertreter).
7. Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/ Ausgaben-oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds und Förderbeiträ­ge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung.
  Gewinn- und Verlustrechnung ¹
8. Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz
  Bilanz ¹
Siehe ebenfalls Gewinn- und Verlustrechnung ¹
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation
  Der Serviceverbund UCR – Verbund von Dienstleistern für soziale Einrichtungen und Betriebe e. V. ist seit 2010 Gesellschafter der UCR Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
  Der Serviceverbund UCR – Verbund von Dienstleistern für soziale Einrichtungen und Betriebe e. V. finanzierte sich im Jahr 2009 aus Mitgliedsbeiträgen und aus steuerfreien Erlösen (gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz; Kleinunternehmer). Es gibt keine natürliche oder juristische Person, deren Zuwendungen 10% der Einnahmen des Serviceverbund UCR – Verbund von Dienstleistern für soziale Einrichtungen und Betriebe e. V. übersteigen.
   
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.
Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z.B. Kassenprüfer), dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.
   
 

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  ¹ Die Finanzdaten eines Jahres werden nach Bestätigung durch die Mitgliederversammlung, spätestens jedoch im Dezember des Folgejahres veröffentlicht. 
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